Eine Akteneinsicht umfasst nicht nur Schriftstücke, sondern auch alle sonstigen ein konkretes Verfahren betreffenden Unterlagen (beispielsweise Pläne, Fotografien, Karten oder andere Datenträger). Akteneinsicht bedeutet jedoch nicht nur bloße Einsichtnahme. Vielmehr kann eine Akteneinsicht gerade bei umfangreichen Akten zu einem Verfahren häufig nur dann sinnvoll erfolgen, wenn der Beteiligten oder dem Beteiligten Gelegenheit gegeben wird, von dem Akteninhalt Abschriften oder. Nach rechtkräftigem Abschluss des Verfahrens kann der Verteidiger ebenfalls in entsprechender Anwendung von § 147 StPO Akteneinsicht beantragen Akteneinsicht nach Verfahrensabschluss 1. Akteneinsicht nach Abschluss des normalen Strafverfahrens Die überwiegende Ansicht in Rechtsprechung ( OLG Hamm NJW... 2. Akteneinsicht nach Abschluss des Steuerstrafverfahren
Versagt die Staatsanwaltschaft die Akteneinsicht, nachdem sie den Abschluss der Ermittlungen in den Akten vermerkt hat, versagt sie die Einsicht nach Absatz 3 oder befindet sich der Beschuldigte. Der heutige Wortlaut des § 147 Abs. 5 S. 1 StPO lautet bekanntermaßen: Über die Gewährung der Akteneinsicht entscheidet im vorbereitenden Verfahren und nach rechtskräftigem. Abschluss des Verfahrens die Staatsanwaltschaft, im Übrigen der Vorsitzende des mit der Sache befassten Gerichts.
Nach Abschluss des Steuerstrafverfahrens sind die Ermittlungsakten nicht mehr Strafakten, sondern Steuerakten (FG BW 18.1.93, 11 K 15/92). § 91 Abs. 1 AO sieht vor, dass, bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, dem Steuerpflichtigen die Gelegenheit gegeben wird, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern Das Recht auf Akteneinsicht wird auch nach dem Abschluss des Verfahrens fortbestehen, da der Betroffene (theoretisch) die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragen kann und hierzu auf den Vorgang zurückgreifen können muss. Mit der Begründung Ich will mir mal mein Bild anschauen wird man aber u.U. (zurecht) schwirigkeiten haben, denn mit der (für den Betroffenen kostenlosen) Akteneinsicht. Das Amtsgericht Straubing hat mit Beschluss vom 27.10.2014 den Antrag mit der Begründung abgelehnt, dass bei einem Antrag nach § 299 Abs. 2 ZPO nach Abschluss des Verfahrens nur noch ein Anspruch auf Akteneinsicht - nicht mehr auf Erteilung von Abschriften - bestehe Recht auf Akteneinsicht steht den Beteiligten während des anhängigen Verfahrens bis zu dessen Abschluss zu.3 Eine Akteneinsicht nach Beendigung des Verfahrens ist daher auch für Beteiligte nicht mehr gemäß § 20 BVerfGG möglich. Diese können daher auch nur noch unter den Voraus- setzungen des § 35b BVerfGG Akteneinsicht in die Verfahrensakten begehren.4 Über die Akteneinsicht.
Keine Akteneinsicht / Beschränkung bis Abschluss der Emittlungen - Haftfall. Vor dem Abschluss der Ermittlungen durch einen formalen Vermerk gem. § 169a StPO kann die Akteneinsicht beschränkt oder ganz ausgeschlossen werden, wenn die Akteneinsicht den Untersuchungszweck gefährden würde (§ 147 Abs. 2 StPO) (5) Über die Gewährung der Akteneinsicht entscheidet im vorbereitenden Verfahren und nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens die Staatsanwaltschaft, im Übrigen der Vorsitzende des mit der Sache befassten Gerichts
X Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten sei. Dieser Anspruch bestehe aber grundsätzlich nur bis zum Abschluss des Verwal-tungsverfahrens. Hier sei das Verfahren mit dem öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Rückzah-lung abgeschlossen worden, so dass die Ärztin Ak-teneinsicht außerhalb eines laufenden Verwal- tungsverfahrens begehre. Auch nach Abschluss des. Nach Abschluss eines Ermittlungsverfahrens - auch im Bußgeldverfahren - ist die Gewährung der Akteneinsicht ausschließlich Sache der aktenverwahrenden Behörde. Ablehnende Entscheidungen unterliegen der Nachprüfung nach §§ 23 ff. EGGVG (vgl. OLG Hamm NJW 84, S. 880; OLG Hamburg, NJW 97, 3255 m.w.N.) Die Aufbewahrung und Verwaltung von Gerichtsakten nach Abschluss eines Verfahrens ist grundsätzlich nicht Aufgabe des Spruchkörpers, der mit ihm befasst war, sondern der Gerichtsverwaltung. Dementsprechend muss ggf. die Gerichtsverwaltung eine Entscheidung darüber treffen, ob einem Beteiligten nach rechtskräftigem Abschluss eines Verfahrens Akteneinsicht gewährt werden soll. Das.
2. Akteneinsicht in rechtskräftig abgeschlossene Verfahren Die Einsicht in Untersuchungsakten ist von der Einsicht in Entscheide (Strafbefehle, Einstellungs- und Nichtanhandnahmeverfügungen; unten Ziff. 3) zu unterscheiden. 2.1 Gesetzliche Grundlagen Nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens sind spezialgesetzliche Grundlagen oder das IDA Nach Abschluss eines Strafverfahrens kann ein Strafverteidiger zudem bei folgenden Anlässen Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen: Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens; Anträge im Bewährungsverfahren; Antrag auf vorzeitige Haftentlassung; Gnadengesuche . Akteneinsicht für Geschädigte bzw. Nebenkläge
Der Nebenkläger braucht kein berechtigtes Interesse an der Akteneinsicht (§ 406e Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 395 StPO) . Ihm kann Akteneinsicht nach dem Abschluss der Ermittlungen auch nicht versagt werden aus Gründen einer Verfahrensverzögerung (§ 406e Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 395 StPO). Übergabe der Akte an Mandanten (5) Über die Gewährung von Akteneinsicht entscheidet im vorbereitenden Verfahren und nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens die Staatsanwaltschaft, im Übrigen der Vorsitzende des mit der Sache befassten Gerichts. Versagt die Staatsanwaltschaft die Akteneinsicht, [], so kann gerichtliche Entscheidung [] beantragt weiden
Anmerkungen. Die Zuständigkeit für die Gewährung der Akteneinsicht regelt § 147 Abs. 5 StPO: Danach ist die Staatsanwaltschaft im vorbereitenden Verfahren und nach rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens zuständig; ab Anklageerhebung bis Rechtskraft des Urteils der Vorsitzende des erkennenden Gerichts.; Nach der Gesetzesänderung zum 1.1.2018 regelt § 147 StPO nach wie vor das ob. Das Akteneinsichtsverlangen der Klägerin wird durch ihre Absicht qualifiziert, im sachlichen Zusammenhang mit einem Konzessionierungsverfahren ihre Rechte als Altkonzessionärin gegenüber der Beklagten und gegenüber dem Neukonzessionär aus § 46 Abs. 2 EnWG geltend zu machen
Anspruch auf Akteneinsicht nach der DSGVO Das FG hat die Kosten des Verfahrens dem Finanzamt auferlegt. Denn unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands dürfte die Klage - so das FG - Aussicht auf Erfolg gehabt haben. Der Kläger dürfte einen Anspruch auf Akteneinsicht gem. § 1 Satz 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) in Verbindung mit Art. 15 Abs. 1 2. Halbsatz, Abs. 2 DSGVO haben (5) Über die Gewährung der Akteneinsicht entscheidet im vorbereitenden Verfahren und nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens die Staatsanwaltschaft, im Übrigen der Vorsitzende des mit der..
Dementsprechend muss ggf. die Gerichtsverwaltung eine Entscheidung darüber treffen, ob einem Beteiligten nach rechtskräftigem Abschluss eines Verfahrens Akteneinsicht gewährt werden soll. Bedeutet dies, dass 1.) das IFG ein Informationszugangsrecht in Form von Akteneinsicht bei abgeschlossenen Gerichtsverfahren vor Bundesgerichten begründet bzw. 2.) Anwendung auf abgeschlossene Gerichtsverfahren vor Bundesgerichten findet? 3.) IFG-Regelungen auf Bundesländerebene ein. Ihre Rechte Rechtsbehelf und Akteneinsicht Gegen Feststellungsbescheide der Versorgungsämter kann der behinderte Mensch oder ein von ihm Bevollmächtigter innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift beim Versorgungsamt erhoben werden (Muster siehe unten)
Aus § 29 Abs. 1 S. 2 VwVfG, wonach bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens keine Einsicht in Entwürfe zu Entscheidungen sowie in Arbeiten zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung zu gestatten ist, lässt sich richtigerweise nichts Gegenteiliges herleiten. Diese Vorschrift besagt nämlich nur, dass in die dort genannten Entwürfe usw. erst im Rahmen eines weiteren Verwaltungsverfahrens (z.B. eines Widerspruchsverfahrens) Einsicht genommen werden kann Akteneinsicht des Verteidigers. Der Verteidiger ist gem. Abs. 1 StPO befugt, die Akten, die dem Gericht vorliegen oder diesem im Falle der Erhebung der Anklage vorzulegen wären, einzusehen sowie amtlich verwahrte Beweisstücke zu besichtigen. Das gilt jedenfalls nach Abschluss der Ermittlungen gem Nach Abschluss des Verfahrens - also bei älteren Akten - entscheidet über die Akteneinsicht die Staatsanwaltschaft. Es bedarf eines berechtigten Interesses, daß von dem schutzwürdigen Interesse der Betroffenen nicht überwogen wird. Post by hu47121+ (Hannah Schroeter) - Falls die Akten noch vorhanden sind, wie bekommt man heraus, wo sie gelagert werden? (Läuft das über das Gericht, bei.
Daraus, dass ein Akteneinsichtsrecht nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens bestehen kann, folgt nicht, dass dies erst recht für den Fall des eingestellten Verfahrens gelten muss. § 147 Abs. 5 StPO regelt das Akteneinsichtsrecht für das vorbereitende und das rechtskräftig abgeschlossene Verfahren. Den Fall der Einstellung des eingestellten Verfahrens regelt diese Vorschrift nicht. Dieser betrifft auch eine andere lnteressenlage, die mit den ausdrücklich geregelten. (5) 1 Über die Gewährung der Akteneinsicht entscheidet im vorbereitenden Verfahren und nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens die Staatsanwaltschaft, im Übrigen der Vorsitzende des mit der Sache befassten Gerichts
Die Gewährung von Akteneinsicht nach Abschluss des Jugendamtsverfahrens steht im pflichtgemäßen Ermessen des Jugendamts. Als Voraussetzung für die Gewährung von Akteneinsicht ist ein rechtliches Interesse derjenigen Person, die Akteneinsicht beantragt Für nicht förmlich beteiligte Personen und nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens steht die Akteneinsicht im Ermessen der Behörde und ist dann gebührenpflichtig. Den Antrag auf Akteneinsicht können Sie schriftlich, auch mit Telefax, stellen Nach Abschluss des Verfahren hatte die Ehefrau beantragt, ihr die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen vorstehenden Gründen aber schon während des laufenden Verfahrens dem Gegner kein rechtlich geschütztes Interesse auf Einsicht in die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers zusteht, entsteht ein solches Recht erst recht nicht nach. Hat sich eine geschädigte Person bis zum Abschluss des Verfahrens nicht als Pri-vatklägerin konstituiert und nicht auf ihre Parteistellung verzichtet, wird ihr im Sinne von Art. 118 Abs. 3 StPO in der Parteimitteilung (PARTMINEU) letztmals Gele- genheit gegeben, sich zu konstituieren. Wer bezüglich eines Antragsdelikts Straf-antrag gestellt hat, gilt ohne anderweitige ausdrückliche. Akteneinsicht bei Gericht Voraussetzungen Beteiligte am Verfahren sind (§ 63 VwGO) 1. der Kläger 2. der Beklagte 3. der Beigeladene (§ 65 VwGO) 4. der Vertreter des Bundesinteresses beim BVerwG oder der VÖI, falls er von seiner Beteiligungsbefugnis Gebrauch macht Rechtsfolgen • § 100 II 1 VwGO: Ausfertigungen, Auszüge
Über die Gewährung der Akteneinsicht entscheidet im vorbereitenden Verfahren und nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens die Staatsanwaltschaft, im Übrigen der Vorsitzende des mit der Sache befassten Gerichts. Versagt die Staatsanwaltschaft die Akteneinsicht, nachdem sie den Abschluss der Ermittlungen in den Akten vermerkt hat, versagt sie die Einsicht nach Absatz 3 oder befindet. nach Abschluß des Verfahrens durch Dritte (Unbeteiligte) einzusehen? Eine Verhandlung ist ja Öffentlich, aber die Ermittlungsakte auch? Beispiele: Man möchte aus dem Fall Kachelmann einen Roman schreiben oder diese als Grundlage für eine wissenschaftliche Arbeit nutzen. Wie kommt man an die Ermittlungsakte dann ran? Gruss Artur. Bernhard Muenzer 2011-06-08 17:06:08 UTC. Permalink. Post by. Vorliegend war die Akteneinsicht auch nicht gemäß § 406e Abs. 2 Satz 1 StPO wegen überwiegender schutzwürdiger Interessen der Beschwerdeführer zu versagen. Zwar behaupten die Beschwerdeführer - insoweit ebenfalls pauschal - dass ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Versagung der Akteneinsicht im Hinblick auf ihr informationelles Selbstbestimmungsrecht gegeben sei § 18 Beginn des Verfahrens § 19 Amtssprache § 20 Untersuchungsgrundsatz § 21 Beweismittel § 22 Vernehmung durch das Sozial- oder Verwaltungsgericht § 23 Glaubhaftmachung, Versicherung an Eides statt § 24 Anhörung Beteiligter § 25 Akteneinsicht durch Beteiligte. Zweiter Titel. Fristen, Termine, Wiedereinsetzung § 26 Fristen und Termin Vom Eingang der Anklage bei Gericht an bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens ist der Vorsitzende des jeweils mit der Sache befassten Gerichts zuständig. Akteneinsicht beantragen. Leserforum von Nikos | Strafrecht | 20 Antworten | 04.10.2004 13:49. Oft verweigern die StA'en die Einsicht mit der Gefährdung des Untersuchungszwecks, und ein Beschuldigter bekommt auch nicht in dem.
(5) Über die Gewährung der Akteneinsicht entscheidet im vorbereitenden Verfahren und nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens die Staatsanwaltschaft, im Übrigen der Vorsitzende des mit der Sache befassten Gerichts. Versagt die Staatsanwaltschaft die Akteneinsicht, nachdem sie den Abschluss der Ermittlungen in den Akten vermerkt hat, versagt sie die Einsicht nach Absatz 3 oder befindet. Die Akteneinsichtsrecht besteht nur während eines Verwaltungsverfahrens (§ 8 SGB X), also ab Einleitung bis zum Erlass des Verwaltungsakts bzw. Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags. Auch das Vorverfahren ist ein Verwaltungsverfahren, das mit der Erhebung des Widerspruchs beginnt Einsicht in Akten eines abgeschlossenen Verfahrens Nach Abschluss des Verfahrens sind Auskunfts- und Akteneinsichtsgesuche nach daten-schutzrechtlichen Grundsätzen zu beurteilen, die verfassungsrechtlich im Recht auf informa- tionelle Selbstbestimmung (Art. 13 Abs. 2 BV) und zivilrechtlich in den Bestimmungen über den Persönlichkeitsschutz (Art. 28 ff. ZGB) verankert sind. Dies gilt. Kosten der Akteneinsicht • Die Kostenerstattung richtet sich nach KG und KVz: • Nach Tarif-Nr. 1.I.3 KVz fällt für die Einsichtgewährung in Akten und amtliche Bücher nunmehr eine Gebühr von 1 EUR je Akte oder Buch - mindestens 10 EUR - an, soweit die Einsicht nicht in einem gebührenpflichtigen Verfahren gewährt wird